4 Gesetze für den Klimaschutz – Erster Teil Klimaschutzpaket verabschiedet

Nach zähen Verhandlungen innerhalb der großen Koalition wurde nun doch noch der erste Teil des Klimaschutzpakets verabschiedet. Ziel des Gesetzespakets ist es, den Anteil vom Ökostrom am Energiemix bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausstoß von Kohlendioxid um 40 Prozent zu reduzieren.

Hier die vier verabschiedeten Gesetze und was sich in den kommenden Jahren ändert:

– Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020

Durch Schaffung neuer bzw. verbesserter Anreize zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien soll der Anteil alternativer Energiequellen am Energiemix bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts auf dann 30 Prozent verdoppelt werden. Höhere Vergütungen für die Einspeisung ins Stromnetz erhält demanach Strom aus Windkraft und Biogasanlagen. Die Zuschüsse beim Solarstrom werden zwar weiter reduziert, gemäß Erneuerbar-Energien-Gesetz bleiben die Vergütungen mit 43 Cent pro Kilowattstunde aber immer noch die höchsten, die am Markt gezahlt werden.

– Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung: Anreize für Industrie und Haushalte

Durch eine Erhöhung der staatlichen Subventionen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf dann eine Höhe von jährlich 750 Millionen Euro sollen sowohl für Haushalte als auch für die Industrie Anreize geschaffen werden. Bei der KWK wird die bei der Stromproduktion entstehenden Abwärme als Heizenergie (Fernwärme) genutzt und hilft somit, die CO2-Emissionen zu senken.

– Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Zukünftig wird es für Neubauten verpflichtend sein, die Wärmeversorgung zu einem Teil aus Ökostrom zu leisten. wer dies nicht erfüllen kann, der kann auch durch besonders effiziente Maßnahmen zur Wärmedämmung seine Pflicht leisten. Mit diesen Regelungen soll der Anteil von Biomasse, Geothermie und Solarthermie von derzeit 5 Prozent auf 14 Prozent fast verdreifacht werden. Damit auch bei Altbauten investiert wird und somit die Häuser allgemein weniger Energie verbrauchen, wird die staatliche Förderung von Gebäudesanierungsmaßnahmen, Energieerzeugung und Effizienz-Verbesserungen auf 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt.

– Änderungen bei der Messung vom Stromverbrauch

Zukünftig wird das Ablesen des Stromzählers nicht mehr zwingend vom Stromversorger durchgeführt. Stattdessen müssen beginnend im Jahr 2010 solche Stromzähler installiert werden, die es dem Verbraucher ermöglichen, ihren Stromverbrauch anhand der tageszeitlich schwankenden Energiepreise zu optimieren.

Die Meinungen über die Tragweite der Beschlüsse gehen wie immer weit auseinander. Dem einen gehen die Gesetze im Sinne des Klimaschutzes nicht weit genug, die anderen beschweren sich über höhere Kosten für den Verbraucher. Unbestreitbar ist jedoch, dass es ein Schritt nach vorne ist … und sei es auch ein noch so kleiner.