Energieausweis für Gebäude ab 01. Juli 2008 – Energieeinsparverordnung

Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Hausbesitzer sind ab dem 01. Juli 2008 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, neuen Eigentümern und Mietern vom Hausbesitzer einen Energieausweis vorzulegen, um diesen einen Einblick in den Energieverbrauch eines Gebäudes zu ermöglichen. Der Energieausweis enthält u.a. den Wert für den Energiebedarf des Gebäudes, eine wichtige Kenngröße zur Einstufung der Energieeffizienz. Die durchaus sinnvolle Regelung zur Erhöhung der Transparenz beim Energieverbrauch von Gebäuden besitzt für Käufer und Mieter jedoch auch eine Schwachstelle.


Musterenergieausweis für Wohngebäude
(Bildquelle: BMVBS)

Beim Erwerb der Immobilie bzw. beim Einzug als Mieter muss man sich im Klaren sein, dass der (vorherige) Hausbesitzer für falsche Angaben im Energieausweis nicht haften muss, da die Angaben über die Verbrauchswerte zunächst nur informativen Charakter haben. Wenn das Gebäude die beschriebenen energetischen Eigenschaften nicht besitzt, kann ein gutgläubiger Verkäufer nicht in Haftung genommen werden.
Da es für diesen juristischen Bereich noch keine Rechtsprechung gibt, kann selbst der Aussteller des Energieausweises kann nur unter Umständen haftbar gemacht werden. Käufern ist anzuraten, sich durch konkrete Angaben über Verbrachswerte und eine Gewährleistung dieser Angaben im Kaufvertrag / Mietvertrag abzusichern.