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Klimaschutz in Deutschland: Baden-Württemberg beschließt erstes Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Am 7. November hat das Bundesland Baden-Württemberg Deutschlands erstes "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" verabschiedet. Laut Gesetzestext müssen Häuslebauer ab dem 1. April 2008 bei Neubauten einen Anteil erneuerbarer Energien (Solarenergie, Geothermie oder Biomasse) am Energiebedarf von mindestens 20 Prozent einhalten.

Für bestehende Gebäude gilt ab 2010 ein zehnprozentiger Anteil regenerativer Energien als vorgeschrieben, sofern das Heizsystem erneuert werden soll. Alternativ dazu kann die Vorschrift mittels ausreichender Wärmedämmung erfüllt werden. Sollten bereits Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien bestehen, werden diese berücksichtigt.

Falls die Nutzung einer derartigen Anlage aus technischen Gründen nicht möglich ist oder die Installation mit zu hohem Aufwand realisiert werden muss, kann der Bauherr von der Pflicht befreit werden.

Das Gesetz gilt vorerst nur für Wohnhäuser, eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude wird nach einer dreijährigen Bewährungsfrist überprüft.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.


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2 Lesermeinungen

Andy meint:

Diesen Artikel und einen Kommentar zum Wärmegesetz gibt es bei www.energynet.de und ich würde mich über eine lebhafte Diskussion sehr freuen.

Michi meint:

Danke für den Tipp, werde mir das Kommentar gleich zu Gemüte führen!

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Über diesen Artikel

Dieser Artikel stammt von Michael und wurde am 12.11.07 20:27 veröffentlicht.

Zusammenfassung

Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz. In Zukunft muss in Baden-Württemberg beim Hausbau ein bestimmter Prozentsatz an erneuerbaren Energien zur Energieerzeugung genutzt werden.

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