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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (üblicherweise in der Umgangssprache bezeichnet als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) dient der Förderung von Energieversorgungsanlagen, die Energie aus erneuerbaren regenerativen Quellen gewinnen. Die Abhängigkeit von fossilen Quellen wie (Erd-)Gas, (Erd-)Öl und Kohle soll vermindert werden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das EEG wurde 2000 von der rot-grünen Regierung unter Kanzler Schröder etabliert und 2004 novelliert. Es ersetzte das Stromeinspeisungsgesetz von 1991.
Förderung erhalten Betreiber von Kraftwerken, bei denen aus folgenden Quellen Strom erzeugt wird:
- Biomasse
- Deponiegas
- Geothermie
- Grubengas
- Klärgas
- Photovoltaik / Solarenergie
- Wasserkraft
- Windenergie / Windkraft
Dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann man eine gewisse Vorbildfunktion für andere Nationen zuschreiben, da viele andere Staaten das Gesetz in den Grundzügen übernommen haben.


