Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (üblicherweise in der Umgangssprache bezeichnet als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) dient der Förderung von Energieversorgungsanlagen, die Energie aus erneuerbaren regenerativen Quellen gewinnen. Die Abhängigkeit von fossilen Quellen wie (Erd-)Gas, (Erd-)Öl und Kohle soll vermindert werden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das EEG wurde 2000 von der rot-grünen Regierung unter Kanzler Schröder etabliert und 2004 novelliert. Es ersetzte das Stromeinspeisungsgesetz von 1991.

Das Prinzip des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es, Betreibern von Kraftwerken einen festen, gesetzlich geregelten Preis für den erzeugten Strom zu bezahlen. Hintergrund ist es, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen teurer zu produzieren ist und somit am Energiemarkt nicht wirtschaftlich wäre.

Förderung erhalten Betreiber von Kraftwerken, bei denen aus folgenden Quellen Strom erzeugt wird:

  • Biomasse
  • Deponiegas
  • Geothermie
  • Grubengas
  • Klärgas
  • Photovoltaik / Solarenergie
  • Wasserkraft
  • Windenergie / Windkraft

Neben der monetären Unterstützung für die Anlagenbetreiber existiert zudem ein gesetzliches Schuldverhältnis (d.h. eine Abnahmeverpflichtung) zwischen Erzeuger des Stroms (also dem Anlagenbetreiber) und dem ersten Abnehmer (also dem Netzbetreiber) zu einem gesetzlich festgelegten Tarif. Dabei fallen in der Regel Mehrkosten an, die von Energieversorgern gleichmäßig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Der Preis für Strom steigt also im Mittel. Dennoch sind Elektro Fahrzeuge wie ein Lastenfahrrad immer noch günstiger im Unterhalt.

Dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann man eine gewisse Vorbildfunktion für andere Nationen zuschreiben, da viele andere Staaten das Gesetz in den Grundzügen übernommen haben.