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Energieausweis für Gebäude ab 01. Juli 2008 - Energieeinsparverordnung
Klimaschutz fängt in den eigenen vier Wänden an. Hausbesitzer sind ab dem 01. Juli 2008 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, neuen Eigentümern und Mietern vom Hausbesitzer einen Energieausweis vorzulegen, um diesen einen Einblick in den Energieverbrauch eines Gebäudes zu ermöglichen. Der Energieausweis enthält u.a. den Wert für den Energiebedarf des Gebäudes, eine wichtige Kenngröße zur Einstufung der Energieeffizienz. Die durchaus sinnvolle Regelung zur Erhöhung der Transparenz beim Energieverbrauch von Gebäuden besitzt für Käufer und Mieter jedoch auch eine Schwachstelle.

Musterenergieausweis für Wohngebäude
(Bildquelle: BMVBS)
Da es für diesen juristischen Bereich noch keine Rechtsprechung gibt, kann selbst der Aussteller des Energieausweises kann nur unter Umständen haftbar gemacht werden. Käufern ist anzuraten, sich durch konkrete Angaben über Verbrachswerte und eine Gewährleistung dieser Angaben im Kaufvertrag / Mietvertrag abzusichern.
3 Lesermeinungen
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Nutzlose kostenträchtige Bürokratie
Nach der Feinstaubplakete für Autos wurde jetzt wieder ein neues Beispiel für eine kostenträchtige und nutzlose Verordnung abgeliefert. Lediglich die vielen "Gutachter" und Juristen werden davon profitieren.
Jetzt soll laut diversen Pressemeldungen der Eigentümer für Falschangaben haften. An große Wohnungseigentümergemeinschaften hat man dabei nicht gedacht. Wehe ein Eigentümer will seine ältere Wohung jetzt ab 1. Juli verkaufen oder neu vermieten, dann wird es schwierig.
Nachdem dieser Ausweis nur für ein Gesamtgebäude erstellt wird, haben Wohnungseigentümer schlechte Karten. Sie haben zwar einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Ausstellung des Ausweises. Wenn die Mehrheit das nicht will oder der Verwalter schläft, muß der einzelne Eigentümer den Ausweis wohl einklagen. Auf jeden Fall wird es durch die Verzögerung noch zusätzlich teuerer, da die verbrauchsorientierte Variante viel zu kurz befristet ist. Eigentümerversammlung finden in der Regel einmal im Jahr statt. Außerordentliche Versammlungen wegen des Energieausweises sind mir nicht bekannt.
Dann ist der Netzbetreiber, z.b. Stadtwerke, aus Datenschutzgründen nur bereit, die Verbrauchsdaten anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Selbst dazu müssen Mieter erst ihre schriftliche Zustimmung erteilen.
Der Eigentümer kann die anonymisierten Verbrauchsdaten nicht überprüfen, er soll jetzt aber für die Richtigkeit des Energieausweises haften.
Was für eine Verordnung, unausgegoren, bürokratisch , teuer und nutzlos.
Nutzlos würde ich hier nicht bestätigen, denn mit dem Verbrauchsausweis sieht man als Eigentümer endlich mal ob man in einer Energieschleuder oder einem sparsamen Haus wohnt. Zudem sind auch Modernisierungsempfehlungen der Fachleute auf dem Energieverbrauchsausweis vermerkt dadurch weiß man was man gegen zu hohen Energieverbrauch tun kann.
Ich glaube das so das "Gewissen" der Menschen geschärft wird, für die Probleme die wir mit den Energieträgern in Zukunft haben werden. Dazu gehört dann ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen. Und dieser kann nur langsam geschärft werden...