Niedrigenergiehaus Informationen und Anforderungen – Förderung von Häusern mit niedrigem Energiebedarf

Die Anforderungen an ein Niedrigenergiehaus sind in der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt. Kriterien für eine Anerkennung sind der Primärenergiebedarf (für Heizung und Warmwasserbereitung) und der errechnete Wärmeverlust des Gebäudes.

Häuser mit einem jährlichen Energieverbrauch von maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche werden als KfW40-Häuser eingestuft.
Sollte der Primärenergiebedarf bis maximal 60 kWh pro Quadratmeter betragen, muss als zusätzliches Kriterium der Wärmeverlust um mindestens 30% unter dem in der Energiesparverordnung festgelegten Höchstwert liegen. Man spricht in diesem Fall von einem KfW60-Haus.

Für beide Varianten vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau einem Pauschalkredit von 50.000 Euro zu einem Zinssatz von 3,15% (effektiver Jahreszins).

Die Kriterien für ein Niedrigenergiehaus können durch moderne Baumaßnahmen erfüllt werden, dazu zählen beispielsweise hochwertige Warmedämmungen, moderne Heizanlagen, solarthermische Warmwasserbereitung und eine hohe Luftdichtheit des Gebäudes.